ZEUS E-Scooter für Hemmingen
Seit November gibt es in Hemmingen die Möglichkeit, E-Scooter der Firma ZEUS zu nutzen. Sie sollen eine Alternative zum Autofahren und zu öffentlichen Verkehrsmitteln bieten.
E-Scooter sind erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Die Sharing E-Scooter von ZEUS werden in einem sogenannten Free-Floating-System angeboten. Das bedeutet, der Service ist nicht stationsbasiert, sondern die Fahrzeuge werden per Smart-Phone-App geortet und können dann dort ausgeliehen werden, wo der letzte Benutzer den Roller abgestellt hat. Die E-Roller dürfen nicht in der Fußgängerzone, auf öffentlichen Grünflächen, im Straßenbegleitgrün oder in öffentlichen Fahrradabstellanlagen geparkt werden. Zudem dürfen die E-Scooter nicht innerhalb einer Parkverbotszone geparkt bzw. abgestellt werden. Die Zonen sind in der ZEUS-App sichtbar und rot markiert.
ZEUS bietet einen 3-Rad-Roller mit dynamischer Bremsung an jedem Rad. Jeder Roller ist mit bordeigenem IoT (Internet of Things) ausgestattet, wird von einer austauschbaren Batterie gespeist und erreicht Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h. Der E-Roller kann bei voller Batterie bis zu 60 km weit fahren. Die E-Roller werden mit zertifiziertem Öko-Strom geladen.
Weitere Informationen:
Die Gemeinde ist nicht der Betreiber der E-Scooter, sondern die Firma ZEUS. Falls Sie Fragen zur Ausleihe, Beschweden, Verbesserungsvorschläge oder Lob zu den E-Scootern haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Firma ZEUS. Diese ist unter den nebenstehenden Kontaktdaten erreichbar.
Durch die 2019 vom Bund geschaffene Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV) sind die Betreiber berechtigt, solche Fahrzeuge bereitzustellen, ohne dass es einer Konzession der Gemeinde bedarf.
Die allgemeinen Verhaltensregeln lassen sich in § 11 eKFV finden; Absatz 5 führt hierbei aus: „Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für die Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend“. Für Fahrräder gibt es kein Abstellverbot auf öffentlicher Verkehrsfläche, da laut herrschender Meinung und Rechtssprechung das Abstellen von Fahrrädern regelmäßig unter den Gemeingebrauch der Straße fällt. Nichtsdestotrotz gilt die Verpflichtung, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern sowie platzsparend am rechten Fahrbahnrand zu parken.
Alle öffentlichen Bereiche dürfen in Hemmingen (und Schwieberdingen) befahren werden, wenn dort auch das Fahren mit dem Fahrrad gestattet ist. Das Abstellen der E-Scooter ist jedoch in einigen Zonen untersagt (bspw. im Schloßpark). Dort darf zwar gefahren werden, ein Abstellen ist allerdings nicht möglich.
Alle weiteren Informationen u.a. zu den Nutzungsgebühren und den Standorten finden Sie in der ZEUS-App, im Google Play Store oder entsprechend im Apple App Store
Anleitungen / Hilfe
Vor der ersten fahrt empfiehlt es sich, das Anleitungsvideo auf Youtube anzusehen.
Im Hilfe-Center der Firma ZEUS in der App oder auf der Webseite sind weitere Informationen zu finden: www.zeusscooters.com/helpcentre
Wo darf ich fahren / wo darf ich nicht fahren?
E-Scooter bis 20 Kilometer pro Stunde dürfen fast überall da gefahren werden, wo auch Fahrräder erlaubt sind: auf Radwegen, Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, auf den dem Radverkehr zugeteilten Verkehrsflächen getrennter Rad- und Gehwege sowie auf anderen nichtbenutzungspflichtigen baulichen Radwegen.
Das Fahren in Fußgängerzonen sowie auf Gehwegen ist verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit entsprechenden Bußgeldern rechnen.
Es gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.
Wo darf ich den E-Roller abstellen / parken?
Es sind Zonen definiert, in denen das Abstellen der Scooter nicht möglich ist, bspw. der Schloßpark. Die Zonen sind in der App sichtbar markiert. Die Fahrt lässt sich dort nicht beenden, die Uhr tickt weiter und es können Bußgelder fällig werden.
Elektroroller haben keine ausgewiesenen Parkplätze, müssen aber in Bereichen geparkt werden, in denen sie keine Behinderungen verursachen. Sie dürfen nicht in Fußgängerzonen, auf öffentlichen Grünflächen, im Straßenbegleitgrün oder vor Rampen von Bahnausfahrten oder in öffentlichen Fahrradabstellanlagen geparkt werden.
Das Abstellen auf Gehwegen ist also erlaubt, sofern eine ausreichende Gehwegbreite verbleibt.
Wie alt muss ich sein?
Nutzerinnen und Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sich mit der Einhaltung der Zeus Scooters Nutzungs- und Datenschutzbedingungen einverstanden erklären. Dies beinhaltet die ausschließliche Benutzung von E-Rollern auf (ausgewiesenen) Radwegen und Straßen sowie die Zustimmung zu allen Parkbeschränkungen und -kontrollen. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht.
Was kostet es?
Die Freischaltgebühr beträgt 1 Euro pro Fahrt und 28 Cent pro Minute. Darüber hinaus bietet Zeus Scooters Booster Guthabenpakete an, womit die Nutzer bis zu 30 Prozent kostenloses Guthaben erhalten. Diese und weitere Angebote sind in der Zeus Scooters App unter „Aktionen“ zu finden.
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