Stadtjäger: Gemeinde Hemmingen

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Stadtjäger

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Stadtjäger für die Gemeinde Hemmingen eingesetzt

In Baden-Württemberg können seit dem 1. April 2022 sogenannte „Stadtjäger“ eingesetzt werden. Sie unterstützen Städte und Gemeinden bei Problemen mit Wildtieren wie Waschbären, Mardern, Füchsen oder Wildschweinen, wenn diese in Wohngebieten auftauchen – eine Situation, die auch in Hemmingen immer wieder vorkommen kann.

Die Gemeinde Hemmingen hat deshalb zum 1. Mai 2026 gleich zwei Stadtjäger bestellt: Herrn Frank Beutelspacher sowie Herrn Thomas Tischler. Es handelt sich hierbei um keine Mitarbeiter der Gemeinde, man kann sie aber gerne bei entsprechenden Problemen mit Wildtieren kontaktieren. Durch die Bestellung von zwei Stadtjägern ist sichergestellt, dass auch bei Urlaub, Krankheit oder anderweitigem Ausfall eines Stadtjägers jederzeit ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Die beiden Stadtjäger stehen ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen rund um Wildtiere im befriedeten Gemeindegebiet beratend zur Seite. Zu ihren Hauptaufgaben gehört es, bei Mensch-Wildtier-Konflikten in Wohnbereichen zu unterstützen und möglichst präventive Lösungen zu finden.

Eine Bejagung erfolgt nur dann, wenn vorbeugende Maßnahmen, beispielsweise die Vergrämung der Tiere, keinen Erfolg versprechen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Auch bei verletzten oder kranken Wildtieren sowie zur Abwehr von Tierseuchen können die Stadtjäger schnell und unkompliziert tätig werden.

Der Einsatz von Schusswaffen stellt dabei die absolute Ausnahme dar. In den meisten Fällen kommen Lebendfallen zum Einsatz, mit denen Tiere möglichst unverletzt gefangen werden.

Die Zuständigkeit der Stadtjäger beschränkt sich ausschließlich auf die bewohnten Bereiche der Gemeinde, die sogenannten „jagdlich befriedeten Bezirke“. Außerhalb dieser Bereiche bleibt weiterhin die reguläre Zuständigkeit der jeweiligen Jagdrevierpächter bestehen.

Wichtig ist außerdem, dass Stadtjäger ausschließlich bei bejagbaren Wildtieren im Sinne des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) tätig werden dürfen. Andere Tierarten, beispielsweise Ratten, Siebenschläfer oder Schlangen sowie Haustiere und Nutztiere, fallen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich.

Wer die Unterstützung eines Stadtjägers benötigt, kann sich direkt mit diesem in Verbindung setzen. Die Kosten des Einsatzes trägt die jeweilige Auftraggeberin beziehungsweise der jeweilige Auftraggeber. Die Beauftragung muss aus rechtlichen Gründen schriftlich durch die Grundstückseigentümerin oder den Grundstückseigentümer erfolgen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Beteiligten und nicht über die Gemeinde.

Herr Frank Beutelspacher und Herr Thomas Tischler verfügen über die erforderliche jagdrechtliche Qualifikation sowie die notwendige Zusatzausbildung, um Mensch-Wildtier-Konflikte im befriedeten Bereich fachgerecht, pragmatisch und möglichst tierschutzgerecht zu lösen. Der Fang oder die Entnahme eines Tieres stellt dabei stets den letzten Ausweg dar.

Einheimische Wildtiere wie Füchse oder Dachse können nach dem Fang in geeigneten Bereichen wieder freigelassen werden. Invasive Arten wie der Waschbär dürfen hingegen nach geltendem Recht nicht wieder ausgewildert werden, da sie insbesondere für heimische Wildvögel und Amphibien eine erhebliche Gefahr darstellen.

Mit der Bestellung von zwei Stadtjägern stärkt die Gemeinde Hemmingen ihre Handlungsfähigkeit in diesem sensiblen Bereich und sorgt gleichzeitig für mehr Sicherheit und Unterstützung für die Bevölkerung.

Kontaktdaten:

Frank Beutelspacher
Tel: 0177/2457948
E-Mail schreiben

Thomas Tischler
Tel: 0152/31874673
E-Mail schreiben

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