Der Bebauungplan "Schöckinger Weg" wurde am 26.11.2024 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Am 28.11.2024 wurde der Bebauungplan ortsüblich bekanntgemacht und trat in Kraft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst 29.711 m² (ca. 2,97 ha). Abzüglich der zur Erschließung erforderlichen Verkehrsflächen und zur Eingrünung
notwendigen Grünflächen verbleiben 18.486 m² Wohnbaugrundstücksfläche. Bei der geplanten Nutzung als Wohngebiet (GRZ 0,4 und GRZ 0,6) ist eine überbaubare
Grundfläche von ca. 7.500 m² zu erwarten.
Im Plangebiet sind ca. 26 Baugrundstücke geplant. Im östlichen Bereich des Plangebiets ist eine maßstäbliche städtebauliche Verdichtung durch Mehrfamiliengebäude geplant. Für diesen Bereich werden ca. 100 Wohneinheiten (geschätzte mögliche Wohnfläche gesamt ca. 8.000 m²/80 m² Wohnungen) angenommen.
Für die übrigen Bereiche der Einzel- und Doppel- und Reihen/Kettenhäuser (ca. 24 Stück) werden je Baugrundstück 1,3 Wohneinheiten und somit in Summe ca. 31 Wohneinheiten angenommen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans lassen die Erstellung von ca. 131 Wohneinheiten (WE) zu (ca. 44 WE/ha Bruttobauland).
Entsprechend den derzeitigen durchschnittlichen Bewohnerzahlen je Wohneinheit von 2,1 (Stand 2021, Statistisches Landesamt BW) in Hemmingen werden im Gebiet ca. 276 Einwohner
(EW) wohnen. Dies ergibt eine Einwohnerdichte von ungefähr 93 EW/ha Bruttobauland.
Erschließung des Wohngebietes
Mit dem symbolischen Baggerbiss am 30. September fiel der Startschuss für die Erschließung des neuen Hemminger Baugebiets „Schöckinger Weg“. Nach einem langen Planungsprozess beginnt damit die Umsetzung eines Vorhabens, das neuen Wohnraum und Bauplätze schaffen soll – auch für junge Hemminger Familien, die ihre Zukunft in der Gemeinde gestalten möchten.
Bereits seit 2005 sind wesentliche Teile des Gebiets im Flächennutzungsplan für eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen. Auf den ersten Aufstellungsbeschluss im Dezember 2019 folgten umfangreiche Untersuchungen und Abstimmungen. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen machten zusätzliche Verfahrensschritte erforderlich. Im November 2024 beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan schließlich einstimmig. Mit der abgeschlossenen Baulandumlegung wurden weitere Voraussetzungen für die Erschließung geschaffen.
Bürgermeister Thomas Schäfer dankte den beteiligten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern für ihre Mitwirkung sowie dem Büro mquadrat, insbesondere Geschäftsführer Manfred Mezger, Planer Herrn Blessing und den beteiligten Fachleuten. Die Erschließungsarbeiten übernimmt die Firma Kohler aus Heimerdingen.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Starkregenvorsorge. Retentionsflächen, ein Erdwall und angepasste Straßenneigungen sollen sowohl das neue Quartier als auch die angrenzende Bestandsbebauung schützen. Vorgesehen ist außerdem die Versorgung des gesamten Baugebiets mit Fernwärme der Naturenergie Glemstal.
Baustellenverkehr und Einschränkungen während der Erschließung
Mit dem Beginn der Arbeiten sind auch Einschränkungen für die Nachbarschaft und die Verkehrsteilnehmenden verbunden. Zunächst ist durch die Abfuhr des Oberbodens mit vermehrtem Baustellenverkehr zu rechnen. Der abgetragene Boden wird im Bereich Seedamm im Rahmen von Bodenverbesserungsmaßnahmen wieder aufgebracht und damit vor Ort weiterverwendet.
Im weiteren Verlauf der Erschließung werden verschiedene Sperrungen, Umleitungen und vorübergehende Halteverbote notwendig. Die Gemeinde bittet darum, die jeweilige Beschilderung zu beachten, ausgewiesene Umleitungen zu nutzen und die mit Halteverboten gekennzeichneten Bereiche freizuhalten. Dies ist wichtig, damit die Arbeiten sicher und möglichst reibungslos durchgeführt werden können.
Die Gemeinde bittet alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen und bedankt sich für ihre Rücksichtnahme und Geduld.
Vermarktung der Grundstücke
In den Gemeinderatssitzungen am 24. November sollen die Vergabekriterien öffentlich beraten werden. Der Beschluss soll in der Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2026 gefasst werden. Danach können die Bewerbungsunterlagen, die dann bereitgestellt werden, bei der Gemeinde eingereicht werden.
Die Beratungsunterlagen des Gemeinderates können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.






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