Landtagswahl am 08.03.2026; Beantragung der Unterlagen für die Briefwahl
icon.crdate29.01.2026
In den letzten Wochen haben alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen samt Briefwahlantrag für die Landtagswahl am 08.03.2026 erhalten. Falls Sie diese bis zum 15. Februar 2026 nicht erhalten haben, erkundigen Sie sich bitte in Ihrem eigenen Interesse bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 01, Tel. 9203-23), ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Anhand des vollständig ausgefüllten Antrages auf Erteilung der Briefwahlunterlagen können Sie
1. die Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus (Zimmer 1) persönlich abholen. Bei dieser Gelegenheit können Sie anhand der dort ausgegebenen Unterlagen auch bereits umgehend vor Ort wählen.
2. bis zum 05.03.2026, 12:00 Uhr, Briefwahlunterlagen über unsere Homepage (www.hemmingen.de) beantragen.
3. den ausgefüllten Wahlscheinantrag in den Rathausbriefkasten einwerfen oder aber in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt senden.
In den beiden letztgenannten Fällen werden die Briefwahlunterlagen umgehend an Sie zugestellt. Nachdem Sie Ihre Wahl wie in den Unterlagen beschrieben durchgeführt haben, können Sie den roten Wahlbrief beim Wahlamt direkt abgeben oder per Post an das Wahlamt senden. Diese sind unfrei abzusenden, da sie mit dem Entgeltvermerk „Unentgeltliche Beförderung in Deutschland durch Deutsche Post“ versehen sind.
Bitte beachten Sie, dass die Wahlbriefe bis zum Wahltag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde Hemmingen, Schloss 1, 71282 Hemmingen eingegangen sein müssen.
Weitere Hinweise zur Landtagswahl finden Sie hier

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