Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands Schwieberdingen - Hemmingen
icon.crdate06.08.2026
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Schwieberdingen-Hemmingen am 28.07.2026 folgende 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 02.März 1989 beschlossen:
Artikel 1
Satzungsänderung
- § 2 (2) b) wird ersetzt durch:
„b) die Besetzung der Stellen für die Schulsozialarbeit“
- § 9 wird wie folgt neu gefasst:
„Die öffentlichen Bekanntmachungen des Gemeindeverwaltungsverbands erfolgen durch öffentliche Bekanntmachungen in den Mitgliedsgemeinden. Öffentliche Bekanntmachungen gelten am ersten Tag nachdem diese in den Mitgliedsgemeinden öffentlich bekannt gemacht sind.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Rechtsvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Schwieberdingen geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Schwieberdingen, den 28. Juli 2026
gez.
Stefan Benker
Verbandsvorsitzender

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