Gemeinsamer Gutachterausschuss Strohgäu
icon.crdate24.02.2020
Die Komplexität im Bereich des Gutachterausschuss hat stark zugenommen. Die Finanzbehörden fordern detailiertere Auswertungen und auch im Hinblick auf die Grundsteuerreform ist hier ein sehr wichtiger Anknüpfungspunkt. Das Land Baden-Württemberg hat die Gutachterausschuss-Verordnung geändert und den Kommunen ins Stammbuch geschrieben, dass nur aber einer gewissen Anzahl von Kauffällen - ca. 1.000 im Jahr - eine statistisch signifikante Auswertemöglichkeit gegeben sei.
Dies haben die Städte Ditzingen, Markgröningen und Korntal-Münchingen sowie die Gemeinden Schwieberdingen und Hemmingen zum Anlass genommen, interkommunal zusammenzuarbeiten.
Die Große Kreisstadt Ditzingen wird „erfüllende Gemeinde“ sein. Das heißt, dass die Kooperationspartner (Hemmingen, Korntal-Münchingen, Markgröningen und Schwieberdingen) die Aufgaben, Führung des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle, sowie Führung der Kaufpreissammlung, auf die Große Kreisstadt Ditzingen übertragen. Diese Form der Zusammenarbeit kann um andere Gemeinden erweitert werden, wenn diese im selben Landkreis liegen und benachbart sind. Das Recht und die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB gehen auf die Große Kreisstadt Ditzingen als „übernehmende Körperschaft“ über. Die Kooperationspartner bleiben jeweils „beteiligte Körperschaften“. Die Große Kreisstadt Ditzingen hat zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben einen gemeinsamen Gutachterausschuss und eine gemeinsame Geschäftsstelle einzurichten und entsprechende Sachmittel und das geeignete Personal mit Ausnahme der ehrenamtlichen Gutachter zu stellen.
Die Große Kreisstadt Ditzingen kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben sog. Erstreckungssatzungen erlassen (z.B. Gutachterausschussgebührensatzung + Verwaltungsgebührensatzung) – somit gilt für alle Kooperationspartner eine einheitliche Satzung. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses übergibt die Bodenrichtwerte und die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten nach Beschlussfassung unverzüglich an die Kooperationspartner.
Die Kooperationspartner stellen der Großen Kreisstadt Ditzingen sämtliche Daten für die Erfüllung ihrer Aufgabe zur Verfügung (Geodatenbestand, Flächennutzungspläne, Straßenschlüssel, Bodenrichtwertkarten der letzten Jahre, Bauakten, Baulasten, Denkmallisten, Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Grundbuchzugang …). Außerdem benennen die Kooperationspartner jeweils einen Ansprechpartner für alle Fragestellungen, die sich aus der Vereinbarung ergeben.
Der gemeinsame Gutachterausschuss wird folgende Bezeichnung erhalten: „Gemeinsamer Gutachterausschuss Strohgäu“.
Dieser gemeinsame Gutachterausschuss ist Rechtsnachfolger aller Gutachterausschüsse der Kooperationspartner.
Die Anzahl der Mitglieder des gemeinsamen Gutachterausschusses ergibt sich aus einem festgelegten Schlüssel, der sich nach der Einwohnerzahl ermittelt:
Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Großen Kreisstadt Ditzingen bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle in Abstimmung mit den Kooperationspartnern vorgeschlagen. Aus jeder Gemeinde wird ein stellvertretender Vorsitzender gewählt.
Die Große Kreisstadt Ditzingen ist verpflichtet, eine erforderliche Personal- und Sachmittelausstattung zu gewährleisten. Die entsprechenden Personalentscheidungen obliegen der Großen Kreisstadt Ditzingen.
Alle Kooperationspartner beteiligen sich an den tatsächlich entstehenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Großen Kreisstadt Ditzingen entsprechend dem Kostenverteilungsschlüssel nach Einwohnern.
Zeitplan
Die gemeinsame Geschäftsstelle soll bereits vor dem 01.07.2020, also möglichst früh, die Arbeit aufnehmen - entsprechende Stellen wurden im Januar 2020 ausgeschrieben. Der gemeinsame Gutachterausschuss Strohgäu soll seine Arbeit ab dem 01.07.2020 aufnehmen. Für einen schrittweisen Übergang in die neue Struktur sollen beim Start der Kooperation alle aktuell gewählten Mitglieder der Gutachterausschüsse vom Ditzinger Gemeinderat in den gemeinsamen Gutachterausschuss bis zum Jahresende am 31.12.2020 gewählt werden. Zum 01.01.2021 werden die Mitglieder des gemeinsamen Gutachterausschusses dann zum ersten Mal nach dem festgelegten Schlüssel, also nach Einwohnerzahl (für Hemmingen: 4 Gutachter), gewählt.
Die notwendige öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen wurde am 18. Februar 2020 unterzeichnet und wird zur Genehmigung nun an das Regierungspräsidium Stuttgart weitergeleitet.
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