Kinderbetreuung: Essensgeld, Monatspauschale
icon.crdate10.07.2020
Der Hemminger Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 7. Juli 2020 mit der Gebührenkalkulation der Betreuungsgebühren und des Mittagessens beschäftigt.
Die Sitzungsunterlagen können unter https://hemmingen.live/gr07072020 eingesehen werden.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat der Gemeinderat mehrheitlich davon abgesehen, eine Gebührenerhöhung bei den Betreuungsgebühren vorzunehmen.
Allerdings wird es bei den Essensgebühren zu Veränderungen kommen.
Die Pauschale je Mittagessen beträgt seit 01.09.2018 3,00 €. Die Aufwendungen für das Mittagessen setzen sich zusammen aus den Aufwendungen für die bezogenen Essen (2,78 €/Essen) sowie den Personalaufwendungen für die Hauswirtschaftskräfte. Im Rahmen der bisherigen Gebührenkalkulationen wurden 1 % der Personalkosten der Kitas für die Hauswirtschaftskräfte veranschlagt. Da sich die Zahl der Hauswirtschaftskräfte in den letzten Jahren erhöht hat, wurde im Rahmen der aktuellen Gebührenkalkulation vom Personalamt der tatsächliche Personalaufwand berechnet. Dieser beträgt mittlerweile rund 2 % der Personalaufwendungen (2 % von 4.732.000 € = 94.600 €). Der Kalkulation werden rund 38.500 Essensportionen zu Grunde gelegt. Damit ergeben sich Kosten pro Essen von je 5,23 €.
Der Vorschlag, den Essenpreis rechnerisch auf 3,50 € zu erhöhen, wurde mit großer Mehrheit vom Gemeinderat so beschlossen. Damit trägt die Allgemeinheit einen Abmangel von 1,73 € je Essen.
In der Vergangenheit wurde immer wieder der Unmut innerhalb der Elternschaft laut, dass die Abrechnungen der Essen mit zeitlicher Verzögerung zugestellt werden. Dieses hing damit zusammen, dass in den Einrichtungen Listen über eingenommene Essen geführt werden mussten, diese dann im Rathaus erfasst, fakturiert und dann zugestellt wurden.
Hier wird zukünftig eine Vereinfachung stattfinden und eine Monatspauschale abgerechnet werden.
Bei durchschnittlich 20 Öffnungstagen im Monat würde sich eine Essenspauschale in Höhe von 70 € ergeben. Berücksichtigt man 1-2 Fehltage im Monat (bspw. aufgrund von Krankheit) wurde der Beschluss gefasst, eine monatliche Essenspauschale von 65,00 €/Monat für 11 Monate einzuführen. Aufgrund der Schließzeiten von insgesamt rund 3 Wochen im Jahr, davon meist 2 im September, wird im September keine Pauschale erhoben.
Beim Besuch des Horts an 3 Tagen/Woche reduziert sich die Pauschale auf 39,00 €/Monat, beim Besuch des Horts an 2 Tagen/Woche auf 26,00 €/Monat.
Sollte Ihr Kind im Krankheitsfall/urlaubsbedingt die Einrichtung an mindestens 5 Tagen am Stück nicht besuchen, so wird Ihnen die Essenspauschale auf Antrag (bitte bei der Kita einreichen) anteilig quartalsweise zurückerstattet.
Diese Änderungen treten zum 01. Oktober 2020 in Kraft.
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