Grundsteuerreform – wie geht es weiter?!
icon.crdate09.03.2023
Zum 01.01.2025 kommt in Baden-Württemberg die neue Grundsteuerreform. Bei der Grundsteuer B kommt das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“ zum Einsatz. Die Bewertung erfolgt mit Hilfe der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts, der für Hemmingen durch den Gutachterausschuss Strohgäu festgelegt wurde. Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert.
Für Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken dienen, wird die Steuermesszahl um 30 Prozent verringert.
Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag. Den neuen Grundsteuermessbetrag erhalten die Eigentümer zur Zeit postalisch vom Finanzamt Leonberg als „Grundsteuermessbescheid Hauptveranlagung auf den 01.01.2025“.
Auf den Grundsteuermessbetrag wird dann noch der Hebesatz der Kommune angewendet, um auf den endgültigen Grundsteuer-Betrag zu kommen.
Dieser Hebesatz ab dem 01.01.2025 wird entsprechend angepasst. Generell wird der Hebesatz vom Gemeinderat neu beschlossen, für die Grundsteuerreform vermutlich frühestens im Jahr 2024. Die Kommunalen Landesverbände haben sich zur Aufkommensneutralität bekannt.
Die sogenannte Aufkommensneutralität beschreibt die Zielsetzung, die Grundsteuereinnahmen für die Städte und Gemeinden annähernd gleichzuhalten. Gleichzeitig sollen die Bürger insgesamt steuerlich nicht stärker belastet werden.
Wie hoch Ihr persönliches Steueraufkommen zukünftig sein wird, dazu kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden. Erst dann, wenn der zukünftige Hebesatz vom Gemeinderat neu beschlossen wurde.
Berechnung Grundsteuer ab 01.01.2025:
Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl
= Steuermessbetrag (Bescheid Finanzamt)
Steuermessbetrag x neu beschlossener Hebesatz der Kommune
= Grundsteuer (Bescheid von der Gemeinde)
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