Baubeschluss Kindertagesstätte "Hälde"
icon.crdate10.10.2016
Beschlüsse aus der Sitzung des GR am 04.10.2016
Kita Hälde; Vorstellung der Planungskonzeption und Baubeschluss
Der Gemeinderat fasste einen einstimmigen Baubeschluss zur Realisierung der Kita Hälde. Darüber hinaus soll die Wirtschaftlichkeit von Wohnungen auf dem Gebäude weiter untersucht und dem Gremium berichtet werden.
Herstellung von 2 Ersatzbushaltestellen am Kreisverkehr „Hälde“
Um bis zur endgültigen Herstellung der geplanten Querungen der Strohgäubahn im Bereich der Schwieberdinger Straße (Überquerung) und in der Verlängerung des Stangenweges (Unterquerung) eine Zu- und Ausstiegsmöglichkeit für den Busverkehr für den östlichen Bereich des Baugebiets „Hälde“ anbieten zu können, wurde eine Interimshaltestelle mit der Verkehrsbehörde und den verkehrenden Busunternehmen festgelegt.
Entsprechend der durchgeführten Submission beschloss der Gemeinderat, die Arbeiten zur Herstellung von 2 Ersatzbushaltestellen am Kreisverkehr „Hälde“ an die Firma Kindler aus Rutesheim als günstigste Bieterin zu einem Preis von 46.523 € zu vergeben.
Erweiterung des Geschäftsfelds der Neckar Netze GmbH & Co KG
Die Neckar Netzte GmbH & Co KG prüft derzeit die Möglichkeit sich künftig um Konzessionen, die die Gasverteilernetze betreffen, zu bewerben. Da die Verträge der Gesellschaft auf den Bereich der Stromnetze ausgelegt formuliert und aufgebaut sind, müssten bei einem Einstieg in das Feld Gas die Verträge entsprechend angepasst werden. Als Gesellschafterinnen der Neckar Netze GmbH müssen die Neckar Netze Bündelgesellschaften solchen Änderungen zustimmen. Hierzu gehört auch die Gemeinde Hemmingen, die an der Bündelgesellschaft A beteiligt ist. Im Ergebnis stimmte der Gemeinderat bei 3 Gegenstimmen der beantragten Änderung mit großer Mehrheit zu.
Neuregelung der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Mit Artikel 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 wurde die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundlegend geändert. So ist die bisherige Regelung des Umsatzsteuerrechts, die die Unternehmereigenschaft an den körperschaftlichen BGA-Begriff knüpft entfallen. Im Ergebnis wurde das Umsatzsteuergesetz dahingehend geändert, dass grundsätzlich ab 01.01.2017 alle Umsätze auf privatrechtlicher Basis der Umsatzsteuer und dem Vorsteuerabzug unterliegen. Der Gesetzgeber lässt den Gemeinden durch eine Übergangsregelung jedoch einen Spielraum bis 31.12.2020, um die Neuregelung umzusetzen. Die Gemeinden können bis Jahresende 2016 erklären, dass sie diese Übergangsfrist in Anspruch nehmen wollen. Nachdem die Gemeinde eine Vielzahl von entsprechenden Tätigkeiten ausübt und die Thematik nochmals genauer untersucht werden soll beschloss der Gemeinderat einstimmig, von dieser Übergangsregelung Gebrauch zu machen.
Feststellung der Jahresrechnung 2015; Änderung
Der Gemeinderat hat am 26.07.2016 den Jahresabschluss der Gemeinde Hemmingen festgestellt. Bei der Durchführung des technischen Abschlusses wurde nunmehr festgestellt, dass bei der Ermittlung der Umsatzsteuer eine fehlerhafte Buchung vorlag, durch welche sich das Finanzvermögen sowie die Verbindlichkeiten um rund 445 € ermäßigen. Die Bilanz wurde daher einstimmig nochmals beschlossen mit der Bilanzsumme in Höhe von 76.945.509,10 € auf Aktiv- und Passivseite.
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