Haushaltspläne/Wirtschaftspläne
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2026 durch das Landratsamt genehmigt
Mit Genehmigungserlass vom 02.06.2026 hat das Landratsamt Ludwigsburg die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Gemeinde Hemmingen gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Der Nachtragshaushaltsplan wird zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Hemmingen nachfolgend öffentlich bereitgestellt.
Nachtragshaushaltsplan 2026 (PDF-Dokument, 1,60 MB, 09.06.2026)
Die Nachtragshaushaltssatzung wird auf der Homepage unter den öffentlichen Bekanntmachungen (https://hemmingen.link/öb) abgedruckt.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2026 durch das Landratsamt genehmigt
Mit Genehmigungserlass hat das Landratsamt Ludwigsburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Hemmingen und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk Hemmingen und Abwasserentsorgung Hemmingen für 2026 gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gleichzeitig wurde nach § 87Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Finanzhaushalt der Gemeinde in Höhe von 1.800.000 € genehmigt.
Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Hemmingen nachfolgend öffentlich bereitgestellt.
Haushaltsplan 2026 (PDF-Dokument, 9,98 MB, 06.05.2026)
Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung 2026 (PDF-Dokument, 697,04 KB, 06.05.2026)
Wirtschaftsplan Wasserwerk 2026 (PDF-Dokument, 607,16 KB, 06.05.2026)
Die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne werden auf der Homepage unter den öffentlichen Bekanntmachungen (https://hemmingen.link/öb) abgedruckt.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2025 durch das Landratsamt genehmigt
Mit Genehmigungserlass vom 26.02.2025 hat das Landratsamt Ludwigsburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Hemmingen und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk Hemmingen und Abwasserentsorgung Hemmingen für 2025 gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gleichzeitig wurde der durch Kredite zu finanzierende Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.760.000 € nach § 86 Abs. 4 GemO genehmigt.
Der Haushaltsplan wird zu Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Hemmingen nachfolgend öffentlich bereitgestellt.
Haushalt 2025 (PDF-Dokument, 10,3 MB, 12.03.2025)
Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung 2025 (PDF-Dokument, 725,70 KB, 12.03.2025)
Wirtschaftsplan Wasserwerk 2025 (PDF-Dokument, 615,49 KB, 12.03.2025)
Die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne wurden auf der Homepage unter den öffentlichen Bekanntmachungen abgedruckt.
Jahresabschlüsse
Jahresabschluss 2024 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.05.2026 den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.
Der Jahresabschluss wird zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Hemmingen öffentlich bereitgestellt. Dieser steht mindestens bis zur Bekanntmachung des nächsten Jahresabschlusses zur Verfügung.
Jahresabschluss 2024 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (PDF-Dokument, 1,29 MB, 18.05.2026)
Die Feststellung wird auf der Homepage unter den öffentlichen Bekanntmachungen hier abgedruckt.
Jahresabschluss 2024 - Gemeinde und Eigenbetrieb Wasserwerk
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.07.2025 den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserwerk gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes und den Jahresabschluss für die Gemeinde für das Rechnungsjahr 2024 gemäß § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgestellt.
Die Jahresabschlüsse werden zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Hemmingen öffentlich bereitgestellt. Diese stehen bis zur Bekanntmachung der nächsten Jahresabschlüsse zur Verfügung.
Jahresabschluss 2024 - Gemeinde (PDF-Dokument, 2,71 MB, 30.07.2025)
Jahresabschluss 2024 - Eigenbetrieb Wasserwerk (PDF-Dokument, 1,14 MB, 30.07.2025)
Zusätzlich liegen die Jahresabschlüsse von Freitag 01.08.2025 bis einschließlich Montag 11.08.2025 während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Schloss 1, 71282 Hemmingen, Zimmer 18 öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die Feststellungen wurden auf der Homepage unter den öffentlichen Bekanntmachungen abgedruckt.
Haushaltssperre
Haushaltssperre
Die Gemeinde Hemmingen befindet sich in einer angespannten Finanzlage. Sinkende Gewerbesteuern und steigende Umlagen führen 2026 voraussichtlich zu einem deutlichen Haushaltsdefizit. Deshalb gilt bis zunächst bis März 2026 eine Haushaltssperre.
Gesichert bleiben alle gesetzlichen Pflichtaufgaben wie bspw. Feuerwehr, Schulen, Kinderbetreuung oder Verkehrssicherung. Freiwillige Leistungen – etwa Zuschüsse, zusätzliche Veranstaltungen oder nicht zwingende Investitionen – werden dagegen eingeschränkt oder verschoben.
Der Haushaltsentwurf 2026 wird am 16. Dezember in den Gemeinderat eingebracht; dabei sollen erste Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen werden. Die Gemeinde informiert weiterhin regelmäßig über den aktuellen Stand.
Glossar zentraler Begriffe im Kontext Haushalt / Haushaltssperre
Haushaltssperre
Eine Haushaltssperre ist eine verwaltungsinterne Anordnung, mit der Ausgaben eines Haushaltsplans ganz oder teilweise blockiert werden.
Sie bedeutet:
- nur noch zwingend notwendige Ausgaben sind erlaubt
- freiwillige Leistungen dürfen nicht mehr bewilligt werden
- neue Verpflichtungen dürfen nur bei rechtlicher oder vertraglicher Pflicht eingegangen werden
- jede Ausgabe muss vorab von der Kämmerei bzw. Verwaltungsleitung freigegeben werden
Ziel: Liquidität sichern und weiteren Fehlbetrag vermeiden.
Kreisumlage
Die Kreisumlage ist eine gesetzlich verpflichtende Abgabe der Gemeinden an den Landkreis (§ 31 FAG BW).
Sie dient u. a. zur Finanzierung:
- der Sozialausgaben (größter Block)
- des ÖPNV
- der beruflichen Schulen
- der Gesundheits- und Veterinärdienste
- weiterer Landkreisaufgaben
Bemessung:
Die Umlage wird alsProzentsatz der Steuerkraftsumme berechnet.
Die genaue Berechnung ist im Haushaltsplan 2025 in Anlage 8 ab Seite 295 aufgeführt.
FAG-Umlage (Finanzausgleichsumlage)
Teil des kommunalen Finanzausgleichs.
Gemeinden geben einen Teil ihrer Einnahmen wieder an das Land zurück – insbesondere dann, wenn ihre Steuerkraft über dem Landesdurchschnitt liegt.
Sinkt die Steuerkraft im zweitvorangegangenen Jahr sinkt die Umlage.
Steigt die Steuerkraft im zweitvorangegangenen Jahr steigt die Umlage.
In der aktuellen Situation Hemmingens bedeutet das:
Die heranzuziehende Steuerkraft in Hemmingen bedeutet im Haushaltsjahr 2025 (Grundlage 2023), dass Hemmingen hohe Umlagen zu zahlen hat. Auch im Haushaltsjahr 2026 (Grundlage 2024) muss Hemmingen eine hohe Umlage zahlen.
Die genaue Berechnung ist im Haushaltsplan 2025 in Anlage 8 ab Seite 295 aufgeführt.
Zuweisungen wegen mangelnder Steuerkraft
Dies sind Ausgleichszahlungen des Landes an Gemeinden, deren Steuerkraft unter dem Landesdurchschnitt liegt.
Sinkt die Steuerkraft im zweitvorangegangenen Jahr steigen diese Zuweisungen.
Steigt die Steuerkraft im zweitvorangegangenen Jahr sinkt diese Zuweisungen.
Die heranzuziehende Steuerkraft in Hemmingen bedeutet im Haushaltsjahr 2025 (Grundlage 2023), dass es keine Zuweisung wegen mangelnder Steuerkraft gibt. Auch im Haushaltsjahr 2026 (Grundlage 2024) erhält Hemmingen keine Zuweisungen.
Die genaue Berechnung ist im Haushaltsplan 2025 in Anlage 8 ab Seite 295 aufgeführt.
Liquide Mittel
Liquide Mittel sind das tatsächlich verfügbare Geld der Gemeinde (Bankguthaben, Kassenbestände). Sie dienen der:
- laufenden Zahlungsfähigkeit
- Sicherstellung regelmäßiger Ausgaben (Löhne, Rechnungen, Sozialleistungen)
Wichtig:
Rücklagen ≠ liquide Mittel
→ Man kann bilanziell reich, aber zahlungsunfähig sein.
Budgetreduzierung / Budgetpause
Zusätzliche verwaltungsinterne Maßnahme, bei der einzelne Budgets gesperrt oder gekürzt werden.
In Hemmingen faktisch: Gesamtbudget eingefroren








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