Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten
- Landesgrundsteuergesetz (LGrStG)
- Abgabenordnung (AO)
- Gesetz über kommunal Abgaben (KAG)
- Haushaltssatzung der Gemeinde Hemmingen für das jeweilige Haushaltsjahr oder die Hebesatzsatzung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz wird unterschieden in:
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Grundsteuerreform 2025:
Die Änderungen durch die Grundsteuerreform sind in einer Beilage (PDF) zu den Grundsteuerbescheiden zusammengefasst.
Festsetzung durch das Finanzamt (ab 2025)
Mit dem neuen Landesgrundsteuergesetz wird ab dem 01.01.2025 die Grundsteuer gesetzlich neu geregelt.
Grundsteuer B
Bei der Grundsteuer B hat sich der Landesgesetzgeber für das modifizierten Bodenwertmodell entschieden, bei dem die Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss auf den 01.01.2022 festgestellten Bodenrichtwert multipliziert wird. Das Finanzamt stellt mit dem Bewertungsverfahren zunächst den Grundsteuerwert fest. Die Bebauung eines Grundstücks und damit ein etwaiger Gebäudewert bleiben dabei unberücksichtigt. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids.
Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Messbetrag berechnet. Der sich ergebende Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) wird mit der sogenannten Steuermesszahl, für die insbesondere für bebaute Wohngrundstücke ein Abschlag von 30 % vorgesehen ist, vervielfacht. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids.
Grundsteuer A
Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) hat der Landesgesetzgeber das Bundesmodell übernommen. Die Bewertung erfolgt hier auf Basis eines typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. Während im bisherigen Recht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Wohngebäude der Betriebsinhaber, seiner Familienangehörigen und die Altenteiler bei der Grundsteuer A mitbewertet worden sind, werden diese zukünftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet.
Die Festsetzung von Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt erfolgt generell zum Stichtagsprinzip = 1. Januar des dem Eigentumsübergang folgenden Jahres.

Festsetzung der zu entrichtenden Grundsteuer (durch die Gemeinde Hemmingen)
Die Festsetzung der zu entrichtenden Grundsteuer obliegt der Gemeinde. Die Gemeinde Hemmingen ist dabei streng an den zuvor ergangenen Grundsteuermessbescheid des Finanzamts gebunden.
Zur Ermittlung der Grundsteuerschuld wird der jeweils aktuelle Hebesatz der Gemeinde Hemmingen auf den vom Finanzamt im Rahmen der Einheitswert-Feststellung festgesetzten Grundsteuermessbetrag angewandt:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer-Jahresbetrag
Die zu entrichtende Grundsteuer wird mit Jahresbescheid bzw. Grundsteueränderungsbescheid bekannt gegeben.
Der Grundsteuer-Jahresbetrag wird in vier Raten fällig:
- 15.02.
- 15.05.
- 15.08.
- 15.11.
Es erfolgt keine separate Fälligkeitsanzeige.
Unterjähriger Eigentümerwechsel
Die Festsetzung bzw. Fortschreibung des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt erfolgt zum Stichtagsprinzip und generell zum 1. Januar des dem Eigentumswechsel folgenden Jahres.
Im Fall eines unterjährigen Eigentümerwechsels bleibt der bisherige Eigentümer der Gemeinde Hemmingen gegenüber Schuldner für die Grundsteuer des gesamten Verkaufsjahres.
Im Kaufvertrag anders geregelte Ansprüche privatrechtlicher Art sind zwischen den Parteien intern zu verrechnen.
Ansprechpartner
Bei Fragen zur Höhe bzw. Fortschreibung des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich bitte direkt an die Bewertungsstelle beim Finanzamt Leonberg, Schloßhof 3, 71299 Leonberg (Telefonnummer: 07152 15-1). Bei Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuerfestsetzung, Ihrem Grundsteuerkonto, Zahlung der Grundsteuer etc. wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Steueramts der Gemeinde Hemmingen.
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