Bürgermeisterwahl am Sonntag, 14. Dezember 2025
Bürgermeisterwahl am 14.12.2025
Am Sonntag, den 14. Dezember 2025 findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hemmingen statt. Zu zahlreicher Wahlbeteiligung wird aufgerufen.
Suchen Sie bitte nur das Wahllokal auf, welches für Ihren Wahlbezirk zuständig ist. Dieses entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
Wahllokale sind:
- für den Wahlbezirk I: Gemeinschaftshalle, Almenno-San-Bartolomeo-Platz 1
- für den Wahlbezirk II: Bürgertreff, Münchinger Straße 2, Zugang über Lindenstraße
- für den Wahlbezirk III: Kita Hälde, In der Hälde 31
die Briefwahlvorstände befinden sich am Wahltag ab 16.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 16, 1. OG., Sitzungssaal sowie im Besprechungszimmer, EG, Zimmer 3.
Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren Personalausweis mit.
Wichtige Hinweise:
- Wahlscheine, auch Briefwahlunterlagen, können nur bis Freitag, den 12. Dezember 2025, bis 18.00 Uhr von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten beantragt werden. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen an diesem Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 01. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen nutzen Sie bitte den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.
- Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm am Samstag, den 13. Dezember 2025 ein neuer Wahlschein erteilt werden. Für diesen Fall ist das Rathaus in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr mit einer Rufbereitschaft besetzt.
- Ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter kann den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines in folgenden Fällen noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 09 stellen
- wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 und § 3b Abs. 1 KomWO oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen,
- wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist
- wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden ist
Daneben kann im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahlsonntag, 14. Dezember 2025, 15.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 09 gestellt werden.
- Bei der Briefwahl beachten Sie bitte, dass der rote Wahlbrief am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle sein muss. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden! Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen. Daher wird empfohlen, den Wahlbrief in den Tagen vor der Wahl an der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle oder aber am Wahltag bis 18.00 Uhr in den o.g. Wahllokalen abzugeben.
- Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält den Namen des Bewerbers der öffentlich bekannt gemacht wurde. Der Wähler kann auch eine nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Person wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
- Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel
- -den Namen des/der im Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers/Bewerberin ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet
- oder den Namen einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile einträgt.
Der Wähler kann den Stimmzettel auch ohne Kennzeichnung abgeben; dann erhält der/die im Stimmzettel vorgedruckte Bewerber/in eine Stimme.
- Jeder Wähler kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und dort in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Der Wahlberechtigte kann seine Stimme nur einmal und nur persönlich abgeben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 19 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).
Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt (zulässige Assistenz). Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.
- Ermittlung des Wahlergebnisses: Am Wahltag werden ab 18.00 Uhr in den o.g. Wahllokalen die Ergebnisse ermittelt und festgestellt. Anschließend wird im Rathaus, Zimmer 9 das Gesamtergebnis ermittelt und festgestellt. Diese Sitzungen der Wahlvorstände sowie die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl sind öffentlich. Das vorläufige Endergebnis wird am Wahlabend ab ca. 19.00 Uhr auf der Startseite unserer Homepage im Internet (www.hemmingen.de) veröffentlicht.
Bei Fragen zur Wahl erreichen Sie das Wahlamt am Wahltag von 8.00 - 18.00 Uhr unter Tel. 07150 9203-24.
Kandidatenvorstellung

Im Vorfeld der Bürgermeisterwahl findet
am Mittwoch, den 3. Dezember 2025, 20.00 Uhr
in der Gemeinschaftshalle, Almenno-San-Bartolomeo-Platz 1
71282 Hemmingen
eine Vorstellung der vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerber um das Amt des Bürgermeisters statt.
Hierzu möchten wir schon heute sehr herzlich einladen.
Im Vorfeld der Kandidatenvorstellung wird ab 18.00 Uhr das Pokalspiel des VFB Stuttgart beim VfL Bochum live in der Gemeinschaftshalle übertragen. Der Einlass ist kostenlos. Einlass ist ab 17.30 Uhr
Auch hierzu möchten wir Sie herzlich einladen
Weiterführende Links:
- Briefwahlantrag (der Link ist bis 11.12.2025, 12.00 Uhr aktiviert)
- Stellenausschreibung
- Allgemeine Informationen zur Stellenausschreibung
- Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl Hemmingen 2025
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl Hemmingen 2025 am 14.12.2025 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 11.01.2026
- Einladung zur öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 17.11.2025, 18.30 Uhr im Rathaus, EG, Zimmer 3
- Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters in Hemmingen am 14.12.2025
- Einladung zur Kandidatenvorstellung am Mittwoch, den 03.12.2025 in der Gemeinschaftshalle
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgermeisterwahl Hemmingen 2025 am 14.12.2025
- Musterstimmzettel
- Allgemeine Hinweise zur Ausübung des Wahlrechts

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