Nachfolgend werden verschiedene Hinweise zur Bundestagswahl am 23.02.2025 veröffentlicht:
Bundestagswahl am Sonntag, dem 23. Februar 2025
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Zu zahlreicher Wahlbeteiligung wird aufgerufen.
Suchen Sie bitte nur das Wahllokal auf, welches für Ihren Wahlbezirk zuständig ist. Dieses entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
Wahllokale sind:
- Wahlbezirk I – Gemeinschaftshalle; Almenno-San-Bartolomeo-Platz 1 (ehem. Friedenstraße 34)
- Wahlbezirk II – Bürgertreff, Münchinger Straße 2, Eingang über Lindenstraße
- Wahlbezirk III – Kita Hälde, In der Hälde 31
Alle Wahllokale sind rollstuhlgerecht.
Daneben befinden sich 2 Briefwahlvorstände am Wahltag ab 15:00 Uhr im Rathaus, 1. OG, Zimmer 16 (Sitzungssaal) sowie im 2. OG Ost, Zimmer 35 (Aufenthaltsraum)
Bitte bringen Sie zur Wahl die Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren Personalausweis mit.
Wichtige Hinweise
1. Wahlscheine, auch Briefwahlunterlagen, können nur bis Freitag, den 21. Februar 2025, bis 15.00 Uhr, von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten beantragt werden. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen an diesem Freitag von 8.30 – 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr -15.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 01. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen nutzen Sie bitte den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung.
2. Nicht zugegangene Wahlscheine
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm am Samstag, 22. Februar 2025 ein neuer Wahlschein erteilt werden. Für diesen Fall ist das Rathaus, Zimmer 01, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt.
3. Ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter kann den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines in folgenden Fällen noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 09 stellen, falls der Wahlberechtigte nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und
a) wenn er nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Daneben kann im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahlsonntag bis 15.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 09 gestellt werden.
4. Bei der Briefwahl beachten Sie bitte, dass der rote Wahlbrief am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle sein muss. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!
Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen. Die Deutsche Post AG empfiehlt, den Wahlbrief spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin in die Post-Briefkästen einzuwerfen. Um den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs zu gewährleisten sollte dieser daher in den Tagen vor der Wahl sowie am Wahltag bis 18.00 Uhr an der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
5. Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- undSehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.“
6. Ermittlung des Wahlergebnisses:
Am Wahltag werden ab 18.00 Uhr in den o.g. Wahllokalen die Ergebnisse ermittelt und festgestellt. Anschließend wird im Rathaus, Zimmer 09, das Gesamtergebnis ermittelt und festgestellt. Diese Sitzungen der Wahlvorstände sowie die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Bundestagswahl sind öffentlich.
Das vorläufige Endergebnis wird am Wahlabend ab ca. 19.00 Uhr auf der Startseite unserer Homepage im Internet unter www.hemmingen.de veröffentlicht.
7. Bei Fragen zur Wahl erreichen Sie das Wahlamt am Wahltag von 8.00 - 18.00 Uhr unter Tel. 07150 9203-24.
Bitte beachten Sie auch nachfolgende Veröffentlichungen zur Bundestagswahl:
Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025
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