Hinweise zur Landtagswahl am Sonntag, 08. März 2026
Hinweise der Gemeinde Hemmingen zur Landtagswahl am 08. März 2026
Am Sonntag, dem 08. März 2026 findet in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum 18. Landtag in Baden-Württemberg statt. Suchen Sie bitte nur das Wahllokal auf, welches für Ihren Wahlbezirk zuständig ist. Dieses entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
Wahllokale sind:
- Wahlbezirk I – Gemeinschaftshalle; Almenno-San-Bartolomeo-Platz 1 (ehem. Friedenstraße 34)
- Wahlbezirk II – Bürgertreff, Münchinger Straße 2, Eingang über Lindenstraße
- Wahlbezirk III – Kita Hälde In der Hälde 31
Alle Wahllokale sind barrierefrei.
Daneben befinden sich 3 Briefwahlvorstände am Wahltag ab 16:00 Uhr im Rathaus, EG, Zimmer 3 (Besprechungsraum) sowie im 1. OG., Zimmer 16 (Sitzungssaal) und im 2. OG Ost, Zimmer 35 (Aufenthaltsraum)
Bitte bringen Sie zur Wahl unbedingt Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren Personalausweis mit.
Wichtige Hinweise zur Wahl
1.) Wahlscheine, auchBriefwahlunterlagen, können bis Freitag, den 06. März 2026, 15:00 Uhr, von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten beantragt werden. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen an diesem Freitag von 8:30 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr im Rathaus, Zimmer 1.
2.) Nicht zugegangene Wahlscheine
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm am Samstag, 7. März 2026, von 11:00 – 12:00 Uhr im Rathaus, Zi. 01 ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
3.) Ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter kann den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines in folgenden Fällen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen,
a) wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden
- die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (15. Febr. 2026)
- die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (20. Febr. 2026)
- die Beschwerdefrist gegen die Einspruchsentscheidung versäumt hat,
b) wenn sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der in Ziffer 3a) genannten Fristen entstanden ist oder
c) wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
4.) Bei der Briefwahl beachten Sie bitte, dass der rote Wahlbrief am Wahlsonntag (08. März 2026) bis zum Ende der Wahlzeit (18:00 Uhr) bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle sein muss. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!
Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen. Die Deutsche Post AG empfiehlt, den Wahlbrief spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin in die Post-Briefkästen einzuwerfen. Um den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs zu gewährleisten sollte dieser daher in den Tagen vor der Wahl sowie am Wahltag bis 18.00 Uhr an der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
5.) Bei der Urnenwahl im Wahllokal (Urnenwahl) erhält der Wähler den amtlichen
Stimmzettel, den er in der Wahlkabine ausfüllt. Anschließend hat er den Stimmzettel in der Wahlkabine so zu falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Falls die Stimmabgabe erkennbar ist, ist der Wähler vom Wahlvorstand zurückzuweisen. Auf Verlangen kann dem Wähler dann ein neuer Stimmzettel ausgehändigt werden.
6.) Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.“
Blinde oder sehbehinderte Wähler dürfen die hier angeforderten Stimmzettelschablonen als privates Hilfsmittel bei der Landtagswahl verwenden. In den Wahllokalen werden allerdings keine Wahlschablonen vorgehalten. Bei Bedarf ist es daher notwendig, die eigene Wahlschablone ins Wahllokal mitzubringen.
7.) Ermittlung des Wahlergebnisses:
Am Wahltag werden ab 18:00 Uhr in den einzelnen Wahlbezirken die Ergebnisse ermittelt und festgestellt. Anschließend wird im Rathaus, Zimmer 09 das Gesamtergebnis ermittelt und festgestellt. Diese Sitzungen der Wahlvorstände sowie die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl sind öffentlich.
Das vorläufige Endergebnis wird am Wahlabend ins Internet gestellt. Es kann auf der Homepage der Gemeinde Hemmingen unter www.hemmingen.de eingesehen werden.
8.) Bei Fragen zur Wahl erreichen Sie das Wahlbüro am Wahltag von 8:00 – 18:00 Uhr unter Tel. 07150 9203-24.
9.) Einen Musterstimmzettel des Wahlkreises 13 Vaihingen finden Sie hier (PDF-Dokument, 71,71 KB, 05.02.2026) (PDF-Dokument, 71,71 KB, 05.02.2026).

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