Verkehrsberuhigter Bereich
icon.crdate02.09.2021
Verkehrsberuhigte Bereiche im Gemeindegebiet
Die Gemeinde Hemmingen freut sich, dass die eingerichteten verkehrsberuhigten Bereiche von Kindern zum Spielen genutzt werden.
Grundsätzlich ist in einem verkehrsberuhigten Bereich folgendes zu beachten:
- Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern, wenn nötig, muss gewartet werden.
- Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
- Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.
Außerdem hat sich der Fahrzeugführer bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Spielsachen und sonstige Gegenstände sind während des Spieles auf der Verkehrsfläche erlaubt, allerdings müssen diese Gegenstände, soweit sie im Weg stehen weggeräumt werden, wenn ein Fahrzeug durchfahren möchte.
Nach beenden des Spieles müssen alle Spielsachen und sonstige Gegenstände von der Straße geräumt werden, da sie sonst ein Verkehrshindernis nach § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen.
Die Gemeindeverwaltung bitte um Beachtung.
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