Öffentliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie aktuelle Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Hemmingen.
Lärmaktionsplanung
Entwurfsfassung zum Lärmaktionsplan
Gemäß § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz besteht für Kommunen die Pflicht einen Lärmaktionsplan aufzustellen und in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten. Im Vorfeld wurde die Lärmkartierung der dritten Stufe vom Land für Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) erstellt und im Jahr 2018 veröffentlicht. Die vom Land kartierten Hauptlärmquellen sind die L 1136 und L1140. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hemmingen umfasst des Weiteren die Kreisstraßen im Gemeindegebiet (K 1654 und K1690). Die Strohgäubahn wurde von der Lärmkartierung nicht erfasst und muss daher im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Auf Grundlage einer Verkehrserhebung durch das Büro SSW aus Kornwestheim wurde vom Büro Kurz und Fischer aus Winnenden ein Schalltechnisches Berechnungsmodell erarbeitet, das in den nun vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplan (LAP) eingeflossen ist. Im Rahmen des LAPs wurden Wirksamkeitsuntersuchungen zu Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet.
Nach dem neuen Kooperationserlass „Lärmaktionsplanung“ (29. Oktober 2018) ist bei der Ermessensausübung besonders zu berücksichtigen, dass nach der Lärmwirkungsforschung Werte ab 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht im gesundheitskritischen Bereich liegen. Bestehen deutliche Betroffenheiten mit Lärmpegel über den Werten von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts, verdichtet sich das Ermessen in der Regel zu einer Pflicht zum Einschreiten. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen dann durch die Verkehrsbehörde bzw. Straßenbaulastträger.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hemmingen hat am 20. Juli 2021 in öffentlicher Sitzung dem Lärmaktionsplanentwurf zugestimmt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird im Zeitraum vom 21. Oktober bis einschließlich 22. November 2021 beim Bauamt im Rathaus, Münchinger Straße 5, 2. Obergeschoss, 71282 Hemmingen, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung, ausgelegt und kann eingesehen werden. Zugleich werden die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Hemmingen unter https://hemmingen.link/lap eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgegeben werden. Dies kann schriftlich, per Brief oder E-Mail (Gemeinde@Hemmingen.de) oder mündlich zur Niederschrift geschehen. Um das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitteilen oder Rückfragen stellen zu können, ist die Angabe der Kontaktdaten der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist (21.10.-22.11.2021) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hemmingen, 11.10.2021
Thomas Schäfer
- Bürgermeister -
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