Öffentliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie aktuelle Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Hemmingen.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Schöckinger Weg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Hemmingen hat am 25. April 2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Schöckinger Weg“ und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen diese nach §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand der Gemeinde im Gewann „Schöckinger Weg“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Bebauung südlich der Pestalozzistraße, im Westen durch die Theodor-Heuss-Straße und im Osten durch die Alte Schöckinger Straße begrenzt und erstreckt sich nach Süden bis ungefähr auf Höhe der in diesem Bereich angesiedelten landwirtschaftlichen Hofstelle.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 03.04.2023 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
In Hemmingen besteht weiterhin großer Bedarf an Wohnbauflächen. Die Nachfrage und die Anfragen bei der Gemeindeverwaltung zeigen noch immer, dass Hemmingen als Wohngemeinde sehr attraktiv ist. Dies betrifft sowohl die eigene Hemminger Bevölkerung als auch Auswärtige.
Die Gemeinde hat stets ein großes Augenmerk auf die Innenentwicklung gelegt. Die Nutzung innerörtlicher Baupotentiale wurde unter großen Anstrengungen vorangetrieben. Der Bedarf an Wohnraum und Wohnbauflächen kann jedoch allein aus dem Bestand heraus nicht gedeckt werden.
Um den kurz- und mittelfristigen örtlichen Bedarf nach Wohnbaugrundstücken befriedigen zu können, hat die Gemeinde deshalb beschlossen, das Gebiet „Schöckinger Weg“ zu erschließen. Um für die geplante Wohnbebauung verbindliches Baurecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.
In Teilen ist diese bereits im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche enthalten. Die vorgeschlagene Abgrenzung geht jedoch im südlichen Bereich über die Darstellung des Flächennutzungsplans hinaus.
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren (§13b BauGB)
Der Bebauungsplan wird gem. §13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs.2 BauGB)
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage, sowohl im Rathaus als auch im Internet statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung und Fachgutachten (Luftbildauswertung auf Kampfmittel Alte Schöckinger Straße, Baugebiet Schöckinger Straße, Hemmingen Stand: 22.06.2020, Arbeitsbericht Kampfmittelerkundung, Stand: 30.09.2020, Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Schöckinger Weg, Stand 26.03.2020, Artenschutz-Untersuchungen, Schwerpunkt Rebhuhn, Stand: 08.09.2022, Geotechnischer Bericht, Stand 21.04.2021, Gutachten Starkregenrisikomanagement, Stand 02.2023) sowie dem Umweltbeitrag (Berücksichtigung der Umweltbelange i.d.F. vom 03.04.2023) werden vom 12.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 (Auslegungsfrist) beim Bauamt im Rathaus, 2. Obergeschoss, Münchinger Straße 5, 71282 Hemmingen, während der üblichen Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme ausgelegt sowie unter dem Link https://www.m-quadrat.cc/downloads.php?show=471 zur Einsicht über das Internet bereitgestellt.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren und Stellungnahmen zum Bauleitverfahren abgegeben. Dies kann schriftlich, per Brief, E-Mail (Gemeinde@Hemmingen.de) oder mündlich zur Niederschrift geschehen. Um das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitteilen oder Rückfragen stellen zu können, ist die Angabe der Kontaktdaten der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hemmingen, 04.05.2023
Thomas Schäfer
- Bürgermeister -
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