Rechtliche Grundlagen
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Haushaltssatzung der Gemeinde Hemmingen für das jeweilige Haushaltsjahr
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt), die allein an das Besteuerungsobjekt anknüpft, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. die Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt Derjenige, auf dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags / Vorauszahlungsmessbetrags (durch das Finanzamt)
Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erzielen, bzw. Gewinnen von Kapitalgesellschaften.
Das Finanzamt setzt auf Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag / Vorauszahlungsmessbetrag fest, der dem Steuerpflichtigen durch Bescheid bekannt gegeben wird.
Festsetzung der Gewerbesteuer / Gewerbesteuervorauszahlungen (durch die Gemeinde Hemmingen)
Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist die Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Gemeinde.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrags mit dem jeweils gültigen Hebesatz der Gemeinde Hemmingen.
Die Höhe der jeweils fälligen Gewerbesteuer bzw. der Vorauszahlungen wird durch Bescheid bekannt gegeben.
Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig zum:
- 15.02.
- 15.05.
- 15.08.
- 15.11.
Es erfolgt keine separate Fälligkeitsanzeige.
Hebesatz
Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde Hemmingen beträgt aktuell 380 vom Hundert.
Ansprechpartner
Bei Fragen zur Höhe des Gewerbesteuermessbetrags wenden Sie sich bitte direkt an das im Messbescheid genannte Finanzamt. Bei Fragen im zur Gewerbesteuerfestsetzung, Ihrem Gewerbesteuerkonto und Zahlung der Gewerbesteuer wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Steueramts der Gemeinde Hemmingen.
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