Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten
- Abgabenordnung (AO)
- Gesetz über kommunal Abgaben (KAG)
- Haushaltssatzung der Gemeinde Hemmingen für das jeweilige Haushaltsjahr
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz wird unterschieden in:
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Festsetzung des Einheitswerts / Grundsteuermessbetrags (durch das Finanzamt)
Die Bewertung der einzelnen Objekte und die Festsetzung des Einheitswerts bzw. Grundsteuermessbetrags obliegt ausschließlich dem zuständigen Finanzamt. Nach erfolgter Bewertung erhält der Eigentümer einen Einheitswertbescheid/Grundsteuermessbescheid vom Finazamt.
Die Festsetzung von Einheitswert und Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt erfolgt generell zum Stichtagsprinzip = 1. Januar des dem Eigentumsübergang folgenden Jahres.
Festsetzung der zu entrichtenden Grundsteuer (durch die Gemeinde Hemmingen)
Die Festsetzung der zu entrichtenden Grundsteuer obliegt der Gemeinde. Die Gemeinde Hemmingen ist dabei streng an den zuvor ergangenen Grundsteuermessbescheid des Finanzamts gebunden.
Zur Ermittlung der Grundsteuerschuld wird der jeweils aktuelle Hebesatz der Gemeinde Hemmingen auf den vom Finanzamt im Rahmen der Einheitswert-Feststellung festgesetzten Grundsteuermessbetrag angewandt:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer-Jahresbetrag
Die zu entrichtende Grundsteuer wird mit Jahresbescheid bzw. Grundsteueränderungsbescheid bekannt gegeben.
Der Grundsteuer-Jahresbetrag wird in vier Raten fällig:
- 15.02.
- 15.05.
- 15.08.
- 15.11.
Es erfolgt keine separate Fälligkeitsanzeige.
Grundsteuerhebesätze
Die aktuellen Hebesätze betragen:
- Grundsteuer A: 340 v. H.
- Grundsteuer B: 340 v. H.
Unterjähriger Eigentümerwechsel
Die Festsetzung bzw. Fortschreibung des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt erfolgt zum Stichtagsprinzip und generell zum 1. Januar des dem Eigentumswechsel folgenden Jahres.
Im Fall eines unterjährigen Eigentümerwechsels bleibt der bisherige Eigentümer der Gemeinde Hemmingen gegenüber Schuldner für die Grundsteuer des gesamten Verkaufsjahres.
Im Kaufvertrag anders geregelte Ansprüche privatrechtlicher Art sind zwischen dens Prateien intern zu verrechnen.
Ansprechpartner
Bei Fragen zur Höhe bzw. Fortschreibung des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich bitte direkt an die Bewertungsstelle beim Finanzamt Leonberg, Schloßhof 3, 71299 Leonberg (Telefonnummer: 07152 15-1). Bei Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuerfestsetzung, Ihrem Grundsteuerkonto, Zahlung der Grundsteuer etc. wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Steueramts der Gemeinde Hemmingen.
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