Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Sie kann von der Gemeinde nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Grundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund / meine Hunde an bzw. ab?
Wenn Sei einen Hund halten, müssen Sie ihn mit Beginn der Hundehaltung anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Anmeldung bzw. Abmeldung kann schriftlich oder persönlich bei den zuständigen Mitarbeitern erfolgen.
Die Anmeldung eines Hundes muss innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Veränderung schriftlich oder persönlich angezeigt werden.
Bei Abmeldung wegen Wegzug des Hundesbesitzers oder Abgabe des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Bei Abmeldung wegen Tod des Hundes ist ein Nachweis des Tierarztes vorzulegen und die Hundsteuermarke zurückzugeben.
Welche Formulare benötige ich?
Steuersätze der Gemeinde Hemmingen
Die Hundesteuer beträgt ab 01.01.2021 jährlich:
- für den ersten Hund: 100,00 €
- für den zweiten und jeden weiteren: 200,00 €
- für den ersten Kampfhund/gefährlichen Hund: 500,00 €
- für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund/gefährlichen Hund: 1.000,00 €
Verlust der Hundesteuermarke
Bei Verlust der Steuermarke wird Ihnen gegen eine Gebühr von 5,00 € eine Ersatzmarke ausgehändigt. Die Ersatzmarke ist telefonisch oder persönlich bei den Zuständigen Mitarbeiterinnen zu beantragen.
Weitere Informationen zur Hundehaltung in Hemmingen erhalten Sie hier.
Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der %s.
Für diese Funktion müssen weitere Cookies akzeptiert werden