Erklärung zur Barrierefreiheit: Gemeinde Hemmingen

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Erklärung zur Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitungssätze

Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, möchten wir unsere Webseite gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei zur Verfügung stellen.

 

Geltendes Gesetz

Die Gemeinde Hemmingen orientiert sich an folgenden Bestimmungen: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Webseite.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.

 

Zusätzliche Hinweise

Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Webseite zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da dies teilweise die Programmierung der Webseite betrifft.

 

Barrieren melden und Feedback

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Webseite aufgefallen? Dann melden Sie diese bitte per gemeinde(@)hemmingen.de.

 

Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren

Dann können Sie die/den Beauftragte/n der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Baden-Württemberg kontaktieren.

Schreiben Sie uns gerne direkt an!

Kontaktformular

Mit * (Stern) gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

Kontaktformular

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer:Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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