Erklärung zur Barrierefreiheit
Einleitungssätze
Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, möchten wir unsere Webseite gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei zur Verfügung stellen.
Geltendes Gesetz
Die Gemeinde Hemmingen orientiert sich an folgenden Bestimmungen: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Webseite.
Nicht barrierefreie Inhalte
Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
Zusätzliche Hinweise
Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Webseite zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da dies teilweise die Programmierung der Webseite betrifft.
Barrieren melden und Feedback
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Webseite aufgefallen? Dann melden Sie diese bitte per gemeinde(@)hemmingen.de.
Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren
Dann können Sie die/den Beauftragte/n der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Baden-Württemberg kontaktieren.
Schreiben Sie uns gerne direkt an!
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre
Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer:0711 279-3360
Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte
https://www.behindertenbeauftragter.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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