Getrennte Abwassergebühr: Gemeinde Hemmingen

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Getrennte Abwassergebühr

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Mitteilungen über Veränderungen

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Abwassersatzung für Gebührenpflichtige folgende Mitteilungspflichten bestehen:

  • Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks and die öffentliche Abwasseranlagen hat der Gebührenschludner der Gemeindeverwaltung in prüffähiger Form die Lage und Größe der Grundstücksfläche bzw. Zisternen, Sickermulden, Mulden-Rigolensysteme oder andere vergleichbare Anlagen (Entlastungssonderbauwerke), welche Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlagen einleiten, mitzuteilen. Unbeschadet amtlicher Nachprüfung wird aus dieser Mitteilung die Berechnungsfläche ermittelt. Kommt der Gebührenschuldner seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerscht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer.
  • Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks oder ändern sich Größe oder Nutzung von Entlastungssonderbauwerke oder entfallen solche Entlastungssonderbauwerke oder werden neu errichtet, ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen.

Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der folgenden Versiegelungsarten

  • vollständig versiegelte Fläche (z. B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen),
  • stark versiegelte Fläche (z. B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Fugenpflaster),
  • wenig versiegelte Fläche (z. B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer)

und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße zu melden.

Die Gemeinde stellt für Neubauten und Änderungen ein Formular (pdf Datei) zur Verfügung.

Informationsbroschüre getrennte Abwassergebühren (pdf Datei)

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