Amtliche Bekanntmachung zum Beschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hemmingen
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet.
Die Gemeinde Hemmingen hat, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, den Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) aufgestellt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 14.10.2021 in der Zeit vom 21.10.21 bis 22.11.21 durchgeführt. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 27.07.21 bis 24.09.21. Zusätzlich fand am 06.10.21 eine Bürgerinformations-veranstaltung in der Gemeinschaftshalle statt. Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Gemeinderat aufgenommen und dargestellt.
Mit Beschluss des Gemeinderates am 08.03.2022 ist der Lärmaktionsplan (LAP) der Gemeinde Hemmingen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft getreten.
Hemmingen, 17.03.2022
Gez.
Thomas Schäfer
-Bürgermeister-
Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der %s.
Für diese Funktion müssen weitere Cookies akzeptiert werden