Zählertausch
Damit die jährliche Gebührenabrechnung (Wasser- und Abwasserabrechnung) absolut korrekt ist, muss der Wasserzähler einwandfrei funktionieren. Nach dem Eichgesetz sind wir verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln. Die Eichgültigkeit unserer Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre. Der bisherige Wasserzähler wird nach diesem Zeitraum durch einen neu geeichten Wasserzähler ersetzt.
Der Zählerwechsel wird von der von uns beauftragten Firma Honeck (Telefonnummer: 07150 6458, info(@)honeck-gmbh.de) durchgeführt.
Bitte unterstützen Sie uns beim Turnustausch und gewähren Sie dem von uns beauftragten Unternehmen den Zutritt zum Wasserzähler. Der Wasserzähler, das Hauptabsperrventil vor dem Zähler und das Ventil hinter dem Zähler müssen jederzeit frei zugänglich sein. Es dürfen keine wasserempfindlichen Gegenstände oder Stoffe in näherer Umgebung abgestellt sein. Sollte dies nicht gewährleistet sein, so müssen wir Ihnen ggf. einen Mehraufwand für die Demontage von Verkleidungen oder das Freiräumen der Wasserzähler und der Absperrventile in Rechnung stellen.
Der Zählerwechsel ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Sollten sich im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel Fragen ergeben, sind wir unter Telefonnummer: 07150 9203-31 / a.bihler@hemmingen.de für Sie da.
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