Bebauungspläne: Gemeinde Hemmingen

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Bebauungspläne

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Im Detail

Die Gemeinden besitzen die Planungshoheit über ihr eigenes Gemeindegebiet. Das heißt sie entscheiden über die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets. Hierfür kann sie Bauleitpläne aufstellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Der Bebauungsplan wird grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und gilt nur für einen begrenzten Teil des Gemeindegebiets.

Bebauungspläne werden nach einem im Baugesetzbuch geregelten Verfahren aufgestellt und am Ende dieses Verfahrens als Satzung vom Gemeinderat beschlossen. In der Regel besteht ein Bebauungsplan aus einer Planzeichnung und aus einem Textteil. Der Bebauungsplan enthält verbindliche Festsetzungen und regelt was und wie auf dem Grundstücke gebaut werden darf. Es können zum Beispiel Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, die Stellung baulicher Anlagen oder die überbaubaren Grundstücksflächen erfolgen. Aber auch Regelungen über Bepflanzungen, die Dacheindeckung oder Fassadengestaltung können getroffen werden.

Liegt ein Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist dieser für die Zulässigkeit des Vorhabens maßgebend. Es gibt aber auch Gebiete für die kein Bebauungsplan besteht. Befindet sich das Grundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, richtet sich die Zulässigkeit eines Vorhabens nach dem Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung. Im Außenbereich sind nur solche Vorhaben zulässig die nach dem Baugesetzbuch im Außenbereich privilegiert sind.

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Hemmingen können auf dem Bauamt eingesehen werden.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans „Bahnhofsareal“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung vom 30.11.2023 bis 31.01.2024:

Änderung des Bebauungsplans „Unter der Glems – Gartenhausgebiet“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Erneute Aufstellung des Bebauungsplans „Schöckinger Weg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB

Bestandteile der Offenlage (10.11.-22.12.2022):

•           Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 45/2022, Seiten 8 und 9

•           Vorlage Nr. 183/2022 zur Gemeinderatssitzung am 08.11.2022

•           Abgrenzungsplan vom 07.12.2019

 

Link: https://service.hemmingen.de/bi/vo0050.php?__kvonr=4671

Aufstellungsbeschluss und Billigung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Eisenbahnstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Bestandteil der Offenlage (10.11.-22.12.2022):

•           Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 45/2021, Seite 7

•           Vorlage Nr. 182/2022 zur Gemeinderatssitzung am 08.11.2022

•           Deckblattentwurf vom 26.10.2022

•           Begründung vom 28.10.2022

•           Ergebnis der Geruchsausbreitungsrechnung vom 18.10.2022

•           Stellungnahme der WEG zum Bauvorhaben vom 15.08.2022

•           Lageplan zum Bauvorhaben vom 14.06.2021

 

Link: https://service.hemmingen.de/bi/vo0050.php?__kvonr=4670

Aufstellung des Bebauungsplans „Südöstlicher Rundling“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

  • Bestandteile der Offenlage (10.11.-22.12.2022):

    •           Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 45/2022, Seiten 9 und 10

    •           Vorlage Nr. 192/2022 zur Gemeinderatssitzung am 08.11.2022

    •           Abgrenzungsplan vom 14.10.2022

    •           Übersicht zur Bauleitplanung im südöstlichen Rundling

Link: https://service.hemmingen.de/bi/vo0050.php?__kvonr=4680

Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Vogelgebiet“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Bestandteile der Offenlage:

 

Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://service.hemmingen.de/bi/vo0050.php?__kvonr=4214

2. Änderung des Bebauungsplans „Schöckinger Pfädle“ nach § 13a BauGB und Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB

Bestandteile der Offenlage (07.10.-31.12.2021):

•           Vorlage Nr. 146/2021 zur Gemeinderatssitzung am 28.09.2021

•           Abgrenzungsplan vom 20.09.2021 (Geltungsbereich BP)

•           Auszug aus dem Bebauungsplan „Schöckinger Pfädle“ von 1993

•           Skizze zu Art und Maß der baulichen Nutzung

Link: https://service.hemmingen.de/bi/vo0050.php?__kvonr=4425

•           Vorlage Nr. 148/2021 zur Gemeinderatssitzung am 28.09.2021

•           Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 29.09.2021

•           Abgrenzungsplan vom 20.09.2021 (Geltungsbereich VR)

•           Grafische Darstellung der Eigentumsverhältnisse

Link: https://service.hemmingen.de/bi/vo0050.php?__kvonr=4427

• Bekanntmachungen im Amtsblatt Nr. 39/2021, Seiten 8, 9 und 12 (PDF-Datei)

Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Hälde“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit Veränderungssperre nach § 14 BauGB

Bestandteile der Offenlage (29.07.-31.08.2021):

  • Sitzungsvorlage Nr. 100/2021 (Gemeinderat am 20.07.2021)
  • Textteil-Entwurf mit Begründung vom 12.07.2021
  • Auszug aus dem Textteil zum Bebauungsplan „Hälde“ mit den Festsetzungen zur Höhenlage (Systemschnitte Gelände 1 bis 5)
  • Sitzungsvorlage Nr. 112/2021 (Gemeinderat am 20.07.2021)
  • Satzung über die Veränderungssperre vom 21.07.2021
  • Zeichnerischer Teil vom 03.03.2014
  • Bekanntmachung im Amtsblatt vom 22.07.2021 (S. 4 bis 7) (PDF-Datei)
 

Links zu den Vorlagen:

https://service.hemmingen.de/bi/vo0050.php?__kvonr=4378

https://service.hemmingen.de/bi/vo0050.php?__kvonr=4390

2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet nördlich der Münchinger Straße, Teil II“ (durch Bekanntmachung in Kraft getreten am 8. März 2018)

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