Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Hemmingen

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Aktuelles aus dem Rathaus

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Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs „Schöckinger Weg“

icon.crdate23.05.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Hemmingen hat am 30. April 2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Schöckinger Weg“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.

Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand der Gemeinde im Gewann Schöckinger Weg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Bebauung südlich der Pestalozzistraße, im Westen durch die Theodor-Heuss-Straße und im Osten durch die Alte Schöckinger Straße begrenzt und erstreckt sich nach Süden bis ungefähr auf Höhe der in diesem Bereich angesiedelten landwirtschaftlichen Hofstelle Theodor-Heuss-Str. 29.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 30.04.2024 maßgebend:

Ziele und Zwecke der Planung

In Hemmingen besteht weiterhin großer Bedarf an Wohnbauflächen. Die Nachfrage und die Anfragen bei der Gemeindeverwaltung zeigen weiterhin, dass Hemmingen als Wohngemeinde sehr attraktiv ist. Dies betrifft sowohl die eigene Hemminger Bevölkerung als auch Auswärtige.

Die Gemeinde hat stets ein großes Augenmerk auf die Innenentwicklung gelegt. Die Nutzung innerörtlicher Baupotentiale wurde unter großen Anstrengungen vorangetrieben. Der Bedarf an Wohnraum und Wohnbauflächen kann jedoch allein aus dem Bestand heraus nicht mehr gedeckt werden.

Um den kurz- und mittelfristigen örtlichen Bedarf nach Wohnbaugrundstücken befriedigen zu können, hat die Gemeinde deshalb beschlossen, das Gebiet „Schöckinger Weg“ zu erschließen. Um für die geplante Wohnbebauung verbindliches Baurecht zu schaffen, ist die Inkraftsetzung eines Bebauungsplans notwendig.

In Teilen ist geplante Wohnbaufläche bereits im Flächennutzungsplan dargestellt. Die vorgeschlagene Abgrenzung geht jedoch im südlichen Bereich über die Darstellung des Flächennutzungsplans hinaus.

Beschleunigtes Verfahren (§ 215a BauGB i.V.m. § 13a BauGB und § 13 BauGB)

Der Bebauungsplan wurde bislang gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Am 18.07.2023 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass § 13b BauGB unionsrechtswidrig ist und somit nicht mehr angewendet werden darf. Zwischenzeitlich regelt der § 215a BauGB die Beendigung von Bebauungsplanverfahren, die nach § 13b BauGB begonnen wurden.

Der vorliegende Bebauungsplan wird in Anwendung des § 215a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Zu dem Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Dieser ist dem Bebauungsplan nun beigefügt.

Umweltbezogene Informationen

Bestandteil der veröffentlichen Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umwelt­bezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Artenschutzrechtliche Prüfung (26.03.2020, ergänzt 30.01.2024) mit Informationen zu Ablauf, Umfang, Untersuchungsraum, den vorgefundenen Habitatstrukturen im Untersuchungsraum und der Bedeutung dieser für Flora und Fauna, dem zu erwartenden Artenspektrum im Plangebiet und den Einschätzungen der Auswirkungen der Planung auf Flora und Fauna und der Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sowie Einschätzung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise d. h. notwendigen weiteren Untersuchungen und Maßnahmen;
  • Sonder-Untersuchung Rebhuhn (09.01.2024) mit Informationen zu Ablauf, Umfang, Untersuchungsraum und Ergebnissen (Einschätzungen der Auswirkungen der Planung auf das Rebhuhn, Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände, Einschätzung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise d. h. notwendigen weiteren Untersuchungen und Maßnahmen) zu der Vogelart Rebhuhn;
  • Geotechnischer Bericht (21.04.2021) mit Informationen zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen, Beschreibung des Untergrunds, Einordnung in Boden- und Felsklassen, Angaben zur Frostempfindlichkeit der Böden, Beurteilung der Tragfähigkeit der Untergrundschichten, Beschreibung der Grundwasserverhältnisse, Untergrund, Aussagen zur Wiederverwendbarkeit der Erdstoffe, Hinweise zur Wasserhaltung, Empfehlung zum Straße- und Leitungsbau, Bewertung der Untergrundverhältnisse im Bereich der geplanten Regenrückhaltebecken;
  • Gutachten Starkregenrisikomanagement (Februar 2023)mit Informationen zur Auswirkung von Starkregenereignissen auf das Plangebiet ohne und mit Schutzmaßnahmen;
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Darlegung der Ziele des Umweltschutzes, der Feststellung des aktuellen Zustands und Bewertung der Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaft, Beschreibung und Bewertung der baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Schutzgüter Mensch (temporäre Beeinträchtigungen während der Bautätigkeiten, Verkehrszunahme, Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen), Arten, Biotope und Biodiversität und Biotopverbund (Auswirkungen auf geschützte Tierarten Feldlerche und Rebhuhn, Lebensraumverlust, Zerschneidungseffekte auf Biotopen, Auswirkungen auf die Artenvielfalt), Boden/Geologie (Bodenversiegelung durch Erschließung und Bebauung), Wasser (Schadstoffeinträge während der Bauphase, Wasserbilanz, Grundwasser, Starkregenereignisse), Klima/Luft (Kaltluftproduktion und Luftbefeuchtung, Luftschadstoff- und Staubemissionen), Landschaftsbild und Erholung (Fernwirkung, Übergang zur freien Landschaft), Kultur und Sachgüter (nicht betroffen), Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich bzw. Kompensation der mit der Umsetzung der Planung einhergehen Eingriffe im Plangebiet, der Ermittlung des verbleibenden Kompensationsdefizits und Empfehlung für Maßnahmen zum planexternen Ausgleich des Kompensationsdefizits (Oberbodenauftrag, Maßnahmen für betroffenen Vogelarten, Waldaufforstung);
  • Vorprüfung des Einzelfalls zur Ermittlung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen mit einer überschlägigen Bewertung der Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Arten und Biotope, Boden/Wasser, Klima/Luft sowie Landschaftsbild und Erholung;
  • Schalltechnische Beurteilung der Verkehrslärmzunahme, (20.03.2024) mit den Ergebnissen der Prüfung einer beurteilungsrelevanten Zunahme des Verkehrslärms durch den prognostizierten Ziel- und Quellverkehr des PIangebiets;
  • Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingegangen sind:
  • Landratsamt Ludwigsburg mit Hinweisen zum Artenschutz (Betroffenheit von Feldlerche und Rebhuhn, zu den durchgeführten artenschutzrechtlichen Untersuchungen, zu weiteren Auswirkungen), Empfehlungen zur Ortsrandeingrünung, Hinweisen zur Lage innerhalb des Wasserschutzgebiets Schwieberdingen, Hinweis, dass keine Informationen zu Altlasten vorliegen, Hinweis auf die hochwertigen Böden im Plangebiet und mögliche Auswirkungen der Landwirtschaft auf das Plangebiet (Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die landwirtschaftliche Nutzung);
  • Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau mit Hinweisen zu den geotechnischen Gegebenheiten im Plangebiet und zur Lage innerhalb des Wasserschutzgebiets Schwieberdingen;
  • Verband Region Stuttgart mit Hinweisen auf Kaltluftproduktionsflächen;
  • Stellungnahme der Öffentlichkeit mit Hinweisen zum Artenschutz (Vorkommen von zu schützenden Vogelarten im Plangebiet).

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.2 BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung, die Anlagen zur Begründung (Luftbildauswertung auf Kampfmittel, Arbeitsbericht Kampfmittelerkundung, Artenschutzrechtliche Prüfung, Sonder-Untersuchung Rebhuhn, Geotechnischer Bericht, Gutachten Starkregenrisikomanagement, Umweltbericht, Vorprüfung des Einzelfalls, Verkehrsuntersuchung, Schalltechnische Beurteilung der Verkehrslärmzunahme), der neu hinzugefügte Umweltbericht, die vorliegenden umweltbezogenen Informationen sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 24.05.2024 bis einschließlich zum 01.07.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Die genannten Unterlagen können unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php?show=471 eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren und Stellungnahmen zum Bauleitverfahren abgegeben.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an Gemeinde(@)Hemmingen.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, per Brief oder mündlich zur Niederschrift).

Um das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitteilen oder Rückfragen stellen zu können, ist die Angabe der Kontaktdaten der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist (24.05.-01.07.2024) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die oben genannten Unterlagen sind zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist beim Bauamt im Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer 29, Münchinger Straße 5, 71282 Hemmingen zu den üblichen Öffnungszeiten, auf einem öffentlich zugänglichen Lesegerät einsehbar.

Hemmingen, 23.05.2024

Thomas Schäfer

– Bürgermeister –

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